„Somit kann nicht von einer Steuerentlastung gesprochen werden, sondern von einer neuen Steuerbelastung. Unabhängig von den neuen Freigrenzen zeigt sich wieder einmal, dass der vielgepriesene Mittelstand in Deutschland, auf dem angeblich der ganze Erfolg basiert und der ja so wichtig ist, weiterhin zusätzlich belastet wird, da der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer erhalten bleibt.
Entgegen der Meinung der Bundesregierung ist der klassische Mittelstand in Form einer GmbH geführt und somit körperschaftssteuerpflichtig und muss den Solidaritätszuschlag zusätzlich bezahlen. Die Argumentation der Bundesregierung, dass auch Unternehmen der GmbH davon profitieren, ist schon abenteuerlich.“
Wörtlich heißt es: „Häufig ist einer der Inhaber einer solchen Unternehmung gleichzeitig auch als Geschäftsführer dieser GmbH tätig. Als solcher zahlt er sich aus den Gewinnen seiner GmbH ein Geschäftsführergehalt aus. Dieses Geschäftsführergehalt mindert den steuerpflichtigen Gewinn, d. h. es reduziert auch entsprechend die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.“
MIT Kreisvorsitzender Dr. Jochen Birkle: „Diese Argumentation ist schon abenteuerlich. Um die neuen Bemessungsgrenzen zu argumentieren, wird in diesem Bereich von besserverdienenden Personen gesprochen und dazu ein DAX-Vorstand als Vergleich herangezogen mit einem Jahreseinkommen von 7,5 Mio. Euro.
Dieser Vergleich ist beschämend für viele erfolgreiche mittelständische Unternehmen, die weder als Geschäftsführer noch als Gesellschafter ein Jahreseinkommen von 7,5 Mio. Euro erzielen können.
Wahrheit ist, dass der Gewinn der in einer Kapitalgesellschaft erwirtschaftet wird, im mittelständischen Unternehmen sehr oft im Unternehmen verbleibt, um dem Wachstum für die Folgejahre und die Sicherheit der Arbeitsplätze für viele Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten!
Auch die Argumentation, höhere Einkommen wären in den letzten Jahren durch ein mehrfaches Abmildern der Kalten Progression entlastet worden, schreit zum Himmel.
Mit der Anpassung bzw. Abmilderung der Kalten Progression wurde lediglich eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit etwas abgemildert.
Was der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Baden-Württemberg ebenso fehlt, ist der genaue Zeitplan zur endgültigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die genaue Erläuterung was und wie sich die so genannte Milderungsgrenze auswirkt.
Die MIT Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, den Solidaritätszuschlag zum 31.12.2020 vollständig abzuschaffen!
Empfehlen Sie uns!